Eine solche Überraschung sollte durch entsprechende Vereinbarungen bei den Vorbereitungen ausgeschlossen werden: Die ranghöchste Person nimmt entweder am Workshop teil oder es wird vereinbart, wie und von wem und in welcher Art und Weise nach dem Workshop berichtet wird. Insbesondere ist zu vereinbaren, dass die Tatsache, dass die Gruppe zusammen ist, keine Gelegenheit bietet, um "auch einmal entspannt und gesellig sich unter die Leute zu mischen".
Erscheint dennoch entgegen der Absprache der Vorgesetzte / Auftraggeber, wird der laufende Prozess des Workshops massiv gestört. Die Dynamik kann zusammenfallen oder eskalieren. Alles bisher Erarbeitete kann schlagartig hinfällig werden, ohne Möglichkeit, die bisherigen Ergebnisse wieder erreichen zu können.
Besondere Aufmerksamkeit erfordern deshalb Personen, die als "heimliche Berichterstatter" oder "Vasallen" des nichtteilnehmenden Vorgesetzten / Auftraggebers entgegen von Absprachen oder auch absprachegemäß im Hintergrund Bericht erstatten und durch die Inhalt und die Art und Weise den plötzlichen Besuch auslösen. Es kann aber auch sein, dass der ungeplante Besuch ein Manöver ist, um den Workshop oder die sich abzeichnenden Ergebnisse zu verhindern.
Taucht der Vorgesetze / Auftraggeber ungeplant mitten in den Prozess, wozu auch die Pausen zählen, sollte der Instruktor / Moderator beachten:
Hinweise zu Train-the-Trainer.
Klarstellen: Verbot von Zwischenberichten aus dem Workshop an nichtanwesende Dritte.
Verhalten bei Überraschungsbesuchen von Dritten.
Auftraggeber / Vorgesetzter fällt aus.
Symptomträger ("Schuldiger") verlässt den Workshop.
Instruktor / Moderator fällt aus.
Wirtschaftlich-keitsrechnung für 3 Gruppen
Wirtschaftlich-keitsrechnung für 1 Gruppe