05. Anleitungen zur Symptomarbeit im Workshop zur Teamformung:
Vereinbarungen zur Umgang mit den Ergebnissen der Arbeit mit den Symptomen.
Hinweise für den Instruktor / Moderator:
- Es genügt, dass Sie öffentlich machen, dass es jetzt an
jedem Teilnehmenden liegt, ob die erwünschte Vertraulichkeit
gegenüber Dritten gewahrt bleibt.
- Es muss der Entscheidung eines jeden Teilnehmenden
überlassen bleiben, ob er diese Vertraulichkeit wahrt oder
nicht.
- Wenn eine Person das Dilemma zwischen Vertraulichkeit und
Berichtspflicht nicht selbst zu Gunsten der Vertraulichkeit
lösen kann, sollten die Teilnehmenden untereinander sich Rat und
Unterstützung geben. "Schlitzohrige" Lösungen erlaubt.
Und:
Sie müssen als Instruktor / Moderator auch nicht alles wissen.
- Dieser Schritt wird von den Teilnehmenden oft als
Gelegenheit genutzt, mit Personen ihr Dilemma zu besprechen, mit
denen sie ansonsten im Konflikt stehen. Das Bedürfnis des
gemeinsamen Schutzes der Vertraulichkeit gegenüber Dritten lässt
die Personen oft über sehr sensible Themen sprechen.
- Unterbinden Sie jeden Versuch, Sanktionen zu beschließen,
wenn sich irgend jemand nicht an das Gebot der Vertraulichkeit
halten sollte. Das würde nur dazu führen, dass die Personen sich
wechselseitig beobachten und überwachen müssten und sich
gegebenenfalls als Richter oder Beschuldigte wieder finden. Wer
dann tatsächlich nicht mit Dritten gesprochen hat, kann es auf
jeden Fall nicht beweisen: Denn was nicht geschehen ist, hat
auch keinerlei Spuren hinterlassen, die als "Beweis" dienen
könnten.
- Beenden Sie nach der Instruktion die Arbeit und verlassen
Sie zügig das Plenum (zumindest vorübergehend, bis die
Teilnehmenden sich für die persönlichen Nachberatungen
organisiert haben.)
Zeitbedarf für die Vereinbarung: 1 Minute (für die Instruktion).