Der Prozess der Erarbeitung der Maßnahmen und Vereinbarungen benötigt eine Moderation und Leitung der Gruppenarbeit / Plenumsarbeit. Die Moderation kann, muss aber nicht, der Person übertragen werden, die bisher (und weiterhin) für die Instruktionen / Moderation des Gesamtprozesses verantwortlich ist.
Wird der Instruktor / Moderator nicht ausdrücklich beauftragt, ist die Moderation dieses Schrittes Sache der Teilnehmenden: Der Instruktor / Moderator gibt lediglich die Anleitungen für die Aufgabe und verlässigt sich, dass sie alle verstanden haben.
Stellen Sie insbesondere sicher, dass die Beschlüsse protokolliert werden.
Machen Sie keine inhaltlichen Vorschläge!
Beschränken Sie sich darauf, sich zu verlässigen, ob die jeweiligen Vorschläge der Teilnehmenden von den anderen verstanden wurden. Ein gewisser Nachdruck, sich (endlich) zu entscheiden, was mit dem Vorschlag gemacht werden soll, kann manchmal notwendig sein.
Achten Sie auf markige Einzelentscheidungen! Hinterfragen Sie "klare" Einzelentscheidungen, ob sie von allen mit getragen werden.
Anleitungen für Instruktor / Moderator zu den Maßnahmen und Vereinbarungen.
Mögliche Ziele bzw. finale Orientierungen für die Maßnahmen und Vereinbarungen.
Mahnung vor schwierigen Rollen und falschen Hilfestellungen.
Klarstellen: Verbot von Zwischenberichten aus dem Workshop an nichtanwesende Dritte.
Regelung für den Ausschluss des Instruktors / Moderators von der informellen Kommunikation.