Die Prozessreflexion / Prozessauswertung ist noch ein Teil der Bestandsaufnahme und Situationserfassung durch die Teilnehmenden.
Der Schutz der Vertraulichkeit der Prozessreflexion und Prozessauswertung ist obligatorisch!!!
Wenn Dritte sich einfinden, die am bisherigen Prozess nicht beteiligt waren, sollte die Prozessreflexion ausgesetzt oder ganz auf sie verzichtet werden.
Der Instruktor / Moderator kann einbringen, wie mit ihm als
Instruktor / Moderator umgegangen wurde.
Aber nur das.
Der Instruktor / Moderator sollte niemals seine Beobachtungen und Wahrnehmungen zum Verhalten von Teilnehmenden im Workshop ansprechen. Auch keine Methoden anwenden, die Anwesende auf bestimmte Verhaltensmuster oder Eigenheiten aufmerksam machen könnten! Solche Interventionen werden grundsätzlich als Parteinahme für den Hintergrund der Frage, den Antwortenden oder den Angefragten verstanden. Eine solche Einmischung sollte unterbleiben, auch dann, wenn aus dem Kreis der Teilnehmenden "nichts kommt" (zumindest nichts Hörbares oder Sichtbares).
Der Instruktor / Moderator sollte sich konsequent auf seine Rolle und Funktion des Instruktors / Moderators beschränken.
Anleitungen für Instruktor / Moderator zur Prozessauswertung.
Mahnung vor schwierigen Rollen und falschen Hilfestellungen.
Mögliche Ziele bzw. finale Orientierungen für die Maßnahmen und Vereinbarungen.
Klarstellen: Verbot von Zwischenberichten aus dem Workshop an nichtanwesende Dritte.
Regelung für den Ausschluss des Instruktors / Moderators von der informellen Kommunikation.