Nun, zwischen der Erkenntnis, dass etwas getan werden müsste und dem geforderten Tun liegt in der Regel eine mehr oder weniger lange Zeit.
Die Zeitspanne kann zu kurz sein, z.B. wenn die Ernsthaftigkeit und die Verbindlichkeit der Teilnahme noch nicht geklärt sind, die Ziele noch nicht feststehen oder eine sorgfältige organisatorische Vorbereitung nicht mehr möglich ist.
Die Zeitspanne kann zu lang sein, wenn z.B. immer wieder Argumente des Fürs und Widers gesammelt, erwogen, gegeneinander abgewogen und immer wieder versucht wird, eine nicht berechenbare Wirtschaftlichkeit doch noch irgendwie zu belegen.
Die Zeitspanne ist in der Regel angemessen, wenn
Anleitung für die Grundsatzentscheidung (Notwendigkeit)