Vorbereitungen: Einladungen.
Leitsatz:
Aus der Einladung erkennen die Teilnehmenden den Stellenwert des
Verfahrens.
Sobald der Teilnehmerkreis und Termin feststehen, sollten alle
Teilnehmenden schriftlich eingeladen werden.
Die schriftliche Einladung sollte erfolgen (Rangfolge):
- durch den Höchsten in der Hierarchie der Teilnehmenden oder
- durch den Initiator oder
- gemeinsam durch je 1 Vertreter der teilnehmenden Gruppen
oder
- geschlossen durch eine hierarchische oder funktionelle
Gruppe
- z.B. durch die Geschäftsleitung, den Vorstand, die
Führungskräfte insgesamt oder
- durch die Führungskräfte eines bestimmten Bereiches oder
- durch die Mitarbeiter oder
- durch andere initiierende Gruppen.
(Quelle: skip-Anleitung 1987. 2009 und 2020 erweitert und aktualisiert
durch Heinrich Keßler)