14. Anleitungen zu den Nachbereitungen des Workshops zur Teamformung.
Abrechnung mit dem Veranstaltungsort.
Grundsatz: Wenn das Haus verlassen wird, bestehen keinerlei
Zweifel darüber, wie hoch die Rechnung ist und was sie enthält bzw.
enthalten wird.
Festzustellen und abzurechnen (anzuerkennen für die Bezahlung)
sind verbindlich:
- Verbrauch an Verbrauchsmaterial, das vom Veranstaltungsort
gestellt wurde.
- Nutzung von Medien und Hilfsmitteln, die vom
Veranstaltungsort gestellt wurden (Pinnwände, Flipcharts).
- Verzehr, der auf die Gesamtrechnung geht oder von den
Teilnehmenden nicht abgerechnet wurde.
- Getränke, Seminarverpflegung, Pausenverpflegung.
- Raummieten, die auch anzuerkennen und zu bezahlen ist für
die Räume, die ablaufbedingt ganz oder teilweise nicht oder
nicht ständig genutzt wurden bzw. genutzt zu werden brauchten.
- Ersatzleistungen für Beschädigungen oder Zerstörungen.
- Zusatzaufwände, die die Teilnehmenden auf eigene Kosten
verursacht, aber nicht abgerechnet haben (Fernsehen, Telefon,
Fax, Kopien, Einladungen, "Runden", Zusatzverpflegungen,
Parkgebühren, Sonderleistungen aller Art).
Prinzip: Es bleibt keine offene Rechnung.
Alle für die Rechnungsstellung erforderlichen Belege werden
abgezeichnet und dadurch anerkennt. Das macht in Regel der
Instruktor / Moderator.